Pflegestufen

Juni 13, 2019 | Allgemein, Infos für Betreuungsuchende

Wer in Österreich Pflegegeld bezieht, wurde zuvor von einem Gutachter – im Rahmen einer Anamnese – in eine Pflegestufe eingeteilt. Diese bestimmt den Hilfe- und Betreuungsbedarf der jeweiligen Person. Achtung: Bei dieser Untersuchung muss zumindest ein Angehöriger anwesend sein, um gegebenenfalls für die betreuungsbedürftige Person sprechen zu können, die sich nicht selbst ausdrücken kann. Was als Hilfe- oder Pflegebedarf gilt, ist im Bundespflegegeldgesetz festgelegt. Auch die Zeitwerte, welche den jeweiligen Verrichtungen zugeordnet werden, sind in Fixwerten, Mindest- oder Richtwerten definiert.

Derzeit gibt es in Österreich sieben Pflegestufen.Diagnosebedingte Mindesteinstufungen können sich auf die jeweilige Pflegestufe auswirken. So werden sehbehinderte Menschen mindestens in Pflegestufe 3 eingeordnet. Des Weiteren gibt es sogenannte Erschwerniszuschläge für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Pflegebedürftige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die eine schwere geistige oder psychische Behinderung haben.

An der jeweiligen Pflegestufe orientiert sich die Höhe des Pflegegeldes. Dies kann sich im Laufe der Zeit ändern, vor allem mit zunehmendem Alter.

Pflegestufen und Pflegegeld 2019

Pflegebedarf (monatliche Stunden)

Pflegestufe

Euro (netto)

Mehr als 60 Stunden

1

157,30 Euro

Mehr als 85 Stunden

2

290,00 Euro

Mehr als 120 Stunden

3

451,80 Euro

Mehr als 160 Stunden

4

677,60 Euro

Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

5

920,30 Euro

Mehr als 180 Stunden, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist

6

1.285,20 Euro

Mehr als 180 Stunden, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt

7

1.688,90 Euro

 

Personen, die mindestens Pflegestufe 3 haben und eine 24h-Betreuung in Anspruch nehmen, können dafür eine Förderung beantragen! Details dazu finden Sie im Blogbeitrag „Förderungen“.

 

(Quellen: Förderportal, SVA)

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