Für den dauerhaften Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat, in der Schweiz, in Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien oder der Türkei gibt es seit Kurzem eine neue Regelung. Diese finden Sie im folgenden Formular E 106 der Sozialversicherungsanstalt.

 

Zum Formular E 106