Personenbetreuerinnen – helfende Hände im Alltag
Selbständige Personenbetreuerinnen unterstützen betreuungsbedürftige Personen, die ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Diese Hilfe reicht kann von einer bis zu 24 Stunden reichen.
Welche Aufgaben übernehmen Personenbetreuerinnen?
Sie helfen im Haushalt, beim An- und Auskleiden oder in der Körperpflege. Sie bereiten Mahlzeiten zu und gehen einkaufen. Oft begleiten sie die betreuungsdürftigen Personen zu Veranstaltungen, sind bei Besuchen von Freunden oder Bekannten dabei und tragen so auch dazu bei, ihre Kundinnen und Kunden vor Isolation und Vereinsamung zu bewahren.
Zudem dürfen sie bestimmte pflegerische Tätigkeiten übernehmen, allerdings nur auf Anordnung und nach Anleitung durch medizinisches Fachpersonal. Eine solche Übertragung pflegerischer Tätigkeiten nennt man Delegation. Delegiert werden kann beispielsweise die Verabreichung von Arzneimitteln, das Anlegen von Verbänden und Bandagen, die Bestimmung des Blutzuckerspiegels oder die Verabreichung von Insulinspritzen.
Personenbetreuerinnen sind zudem zur genauen Dokumentation ihrer Tätigkeiten und zur Führung eines Haushaltsbuches verpflichtet.
Welche Ausbildung haben Personenbetreuerinnen?
Die meisten Personenbetreuerinnen haben zumindest eine Ausbildung als Heimhilfe abgeschlossen, nicht zuletzt deshalb, weil das Voraussetzung ist, damit ihre Kundinnen und Kunden die Förderung durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) beziehen können.
Sämtliche Tätigkeiten selbständiger Personenbetreuerinnen sind in der Gewerbeordnung und im Hausbetreuungsgesetz geregelt.
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