Wer in Österreich als PersonenbetreuerIn tätig ist – selbständig oder unselbständig -, unterliegt dem sogenannten Hausbetreuungsgesetz. Es definiert den gesetzlichen Rahmen für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten und stellt damit die rechtliche Absicherung der Betreuungskräfte und der von ihnen betreuten Personen dar in der Rund-um-die-Uhr-Betreuung dar.
Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.
Das Hausbetreuungsgesetz gilt für pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe drei sowie für jene in Pflegestufe eins und zwei, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um die Uhr-Betreuung durch Angehörige oder professionelle PflegerInnen brauchen.
Regelungen zur Arbeitszeit
Bei der Arbeitszeit ist zwischen Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft und Arbeitsperiode genau zu unterscheiden. Das Gesetz sieht vor, dass die vereinbarte Arbeitszeit ”mindestens” 48 Stunden pro Woche betragen muss. Eine weitere Voraussetzung ist ähnlich dem Aupair-Status: Die Betreuungskraft muss für die Dauer der Arbeitsperiode in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person aufgenommen werden und dort Wohnraum und volle Verpflegung erhalten.
In zwei aufeinander folgenden Wochen darf die Arbeitszeit einschließlich der sogenannten
Arbeitsbereitschaft 128 Stunden nicht überschreiten. Des Weiteren müssen die PersonenbetreuerInnen auch Ruhepausen von insgesamt mindestens drei Stunden haben. Für diese Zeit darf auch keine Arbeitsbereitschaft vereinbart werden. Im Rahmen der Arbeitsbereitschaft dürfen nur während höchstens 11 Stunden pro Tag Arbeitseinsätze erfolgen.
Nach einer Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen muss eine durchgehende Freizeit von mindestens der gleichen Dauer gewährt werden 14 Tage Arbeit, 14 Tage frei oder 7 Tage Arbeit, 7 Tage frei, etc.
Sozialabgaben
PersonenbetreuerInnen, die in Österreich selbständig tätig sind, haben daher auch selbst alle Sozialabgaben abzuführen. Das kann manchmal eine Hürde darstellen, vor allem für all jene, die mit dem österreichischen System noch nicht vertraut sind.
Die Fachgruppe bietet dazu Hilfe und hat u.a. dafür den Online-Ratgeber (https://personenbetreuung.wkoratgeber.at) für Betreuungskräfte geschaffen. Er ist in elf Sprachen verfügbar und gibt zahlreiche Informationen rund um die Tätigkeit in Österreich.
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