Für den dauerhaften Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat, in der Schweiz, in Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien oder der Türkei gibt es seit Kurzem eine neue Regelung. Diese finden Sie im folgenden Formular E 106 der Sozialversicherungsanstalt.
Zum Formular E 106
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