Gütesiegel für Vermittlungsagenturen
ÖQZ24
Das österreichweit einheitliche Zertifikat „ÖQZ24“ beruht auf Freiwilligkeit. Vermittlungsagenturen können damit zeigen, dass sie über die gesetzlichen Anforderungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen – ein Vorteil für Kunden und Personenbetreuerinnen.
Wer kann das Zertifikat erwerben?
Jede Vermittlungsagentur mit Firmensitz in Österreich und einer aufrechten österreichischen Gewerbeberechtigung „Organisation von Personenbetreuung“ kann das Zertifikat erwerben.
Kriterien
Zahlreiche Kriterien entsprechen den bereits bestehenden Standes- und Ausübungsregeln und wurden um weitere ergänzt: So müssen sich Agenturen vertraglich verpflichten, in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal im Quartal eine Qualitätssicherung durch Hausbesuche diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger durchzuführen. Des Weiteren haben sie für einen Notfallplan zu sorgen.
Prozedere und Gültigkeitsdauer
Das Zertifizierungsverfahren wird vom Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen (www.oeqz.at) durchgeführt. Die Begutachtung erfolgt in der Vermittlungsagentur und umfasst Gespräche mit allen relevanten Partnerinnen und Partnern. Des Weiteren wird in innerbetriebliche Aufzeichnungen Einsicht genommen. Nach 18 Monaten erfolgt eine Zwischenüberprüfung. Verliehen wird das ÖQZ24 für drei Jahre, danach kann man sich rezertifizieren lassen.
Erste Zertifikate
Die ersten Zertifizierungen wurden Ende 2019 verliehen.
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