Pflege oder Betreuung? Was ist der Unterschied?

Sep 4, 2018 | Infos für Betreuungsuchende, Infos für PersonenbetreuerInnen

In der breiten Öffentlichkeit wird meist von 24h-Pflege oder 24h-Betreuung gesprochen. Die Sozialpolitik spricht richtigerweise von „Pflege und Betreuung“, um beide Bereiche abzudecken. Was ist nun „Pflege“ und was ist „Betreuung“?

Pflege

Eine Pflegerin oder ein Pfleger sind umgangssprachliche Abkürzungen für Krankenpflegerinnen bzw. -pfleger. Sie gehören zur Berufsgruppe des „gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege“. Sie pflegen, betreuen und beobachten Patienten in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Ihre Aufgaben liegen in der eigenständigen Grund- und Behandlungspflege. Das bedeutet, dass sie Patienten z.B. waschen und betten, ihnen Verbände wechseln oder ihnen nach ärztlicher Anordnung Medikamente verabreichen. Sie sind Assistenten bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen, sie bedienen und überwachen medizinische Apparate und begleiten den Arzt oder die Ärztin auf Visiten. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen – bzw. pfleger sind auch mit bei der Erstellung von Pflegeplänen, deren Auswertung sowie der Pflegedokumentation betraut. Schließlich beraten sie Patienten und helfen, deren Selbstständigkeit zu fördern. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfen Tätigkeiten, die dem Krankenpflege- oder dem Ärztegesetz unterliegen, nur von dieser Berufsgruppe vorgenommen werden.

Betreuung

Die Tätigkeit der Personenbetreuerinnen und -betreuer ist in der Gewerbeordnung und im Hausbetreuungsgesetz geregelt. Die meisten Personenbetreuerinnen oder -betreuer haben eine Ausbildung als Heimhilfe. Personenbetreuerinnen und -betreuer unterstützen betreuungsbedürftige Personen beim Verrichten alltäglicher Tätigkeiten. Sie helfen ihnen beim An- und Ausziehen, erledigen die Hausarbeit, gehen einkaufen und übernehmen häufig Gesellschafterfunktionen. Sie dürfen auch bestimmte pflegerische Tätigkeiten übernehmen, allerdings nur auf Anordnung und nach Anleitung durch medizinisches Fachpersonal. Eine solche Übertragung pflegerischer Tätigkeiten nennt man Delegation. Delegiert werden kann beispielsweise die Verabreichung von Arzneimitteln, das Anlegen von Verbänden und Bandagen, die Bestimmung des Blutzuckerspiegels oder die Verabreichung von Insulinspritzen.

Überschneidungen im Alltag

Abhängig von den individuellen Bedürfnissen und gesundheitsbedingten Anforderungen kommt es in der Praxis auch vor, dass Personenbetreuerinnen oder -betreuer und eine Fachkraft der Gesundheits- und Krankenpflege gemeinsam eine betreuungsbedürftige Person umsorgen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gesundheitszustand der oder des Betreffenden die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden zulässt, jedoch spezifische pflegerische Tätigkeiten von Personenbetreuerinnen – oder betreuern nicht übernommen werden dürfen.

 

Weiterführende Links

Rechte und Pflichten von Personenbetreuerinnen – und betreuernOnline-Ratgeber für Personenbetreuerinnen – und betreuer