Eine Stelle für alle Fälle – Die Schlichtungsstelle der WKNÖ für 24h-Betreuung
Wie in vielen anderen Dienstleistungsbereichen, kann es auch in der Personenbetreuung zu Beschwerden oder Streitfällen kommen.
Im März 2018 haben Niederösterreichs Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer eine gemeinsame Schlichtungsstelle ins Leben gerufen. Sie behandelt Problemfelder zwischen Vermittlungsagenturen oder selbständigen PersonenbetreuerInnen und zu Pflegenden bzw. deren Angehörige.
Welche Problemfelder können das sein?
Erfahrungsgemäß können Konflikte im Zusammenhang mit Betreuungsverträgen (d.h. Verträge zwischen selbständigen Personenbetreuerinnen und der betreuten Person bzw. deren Angehörige) oder mit Vermittlungsverträgen (d.h. Verträge zwischen der Vermittlungsagentur und der betreuten Person bzw. deren Angehörigen) auftreten.
Wie funktioniert das Prozedere konkret?
Die Konsumentenbeschwerden werden an die AKNÖ herangetragen und diese leitet sie an die WKNÖ weiter. Die Funktionäre und Mitarbeiter der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung kümmern sich um die Anliegen und versuchen eine für alle beteiligten Parteien sozialpartnerschaftlich zufriedenstellende Lösung zu finden.
Denn gerade in einem solch persönlichen Lebensbereich gilt: Wer schnell hilft, hilft doppelt.
Serviceadresse für Streitfälle unter: personenbetreuung@aknoe.at
Neueste Kommentare