Informationen zur Impfung gegen COVID-19
Anbei finden Sie einen Folder der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung mit allen wichtigen Informationen zur Impfung gegen COVID-19.
Der Folder kann, wenn man auf der Website www.daheimbetreut.at manuell die gewünschte Sprache auswählt, in insgesamt 12 Sprachen abgerufen werden – siehe hier: Alle Infos zu COVID-19 + PCR-Tests + Rückerstattung | Personenbetreuung (daheimbetreut.at).
Covid-19 Testmöglichkeiten
In Österreich und der Slowakei werden derzeit zahlreiche Testmöglichkeiten angeboten. Privatpersonen können sich kostenpflichtig einer Testung unterziehen. Wir bieten Ihnen hier einen Überblick inklusive Ort und Kosten dieser Leistungen.
Wichtige Informationen zum Coronavirus
Das Coronavirus – offiziell COVID-19 – ist weiter auf dem Vormarsch. Nehmen Sie dieses Thema und die staatlich verordneten Maßnahmen bitte ernst. Die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Niederösterreich möchte Sie bestmöglich darüber informieren, was Sie für Ihre Angehörige und sich selbst tun können.
In regelmäßigen Newslettern informieren wir Sie tagesaktuell darüber, welche Auswirkungen die Maßnahmen gegen das Coronavirus für Sie in der Personenbetreuung haben. Unten stehend finden Sie die aktuellsten Newsletter zum Abruf.
Hinweis zu Fake News und Richtigstellungen
Leider werden trotz dieser angespannten und ernsten Situation immer wieder Falschbehauptungen aufgestellt. Wir informieren Sie deshalb auf einer eigenen Website über Fake News, die die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Niederösterreich betreffen und stellen sie richtig.
HInweis zum Bleib-Da-Bonus
Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung informiert Sie gerne im Detail zum „Bleib-da“ Bonus für PersonenbetreuerInnen, die ihren üblichen Turnus um mindestens vier Wochen verlängern. Für Fragen zur Förderung dürfen wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt der NÖ Landesregierung bitten:
- Tel: 02742/9005-16341
- E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen und auch das Antragsformular zum „Bleib-da“ Bonus:
Häufig gestellte Fragen
Die folgenden Fragen werden im Zusammenhang mit dem Coronavirus häufig gestellt. Wir bieten Ihnen Antworten, die Ihnen in der aktuellen Situation helfen sollen.
Was ist das Corona-Virus / Covid-19?
Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit mit Symptomen) beträgt 2 bis 14 Tage. Infizierte sind in dieser Zeit bereits ansteckend, auch wenn sie keine Krankheitssymptome zeigen!
Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch, kann aber auch über direkten Kontakt von Tier zu Mensch erfolgen. Personen mit Grunderkrankungen haben ein höheres Infektionsrisiko.
Es gibt derzeit noch keinen Impfstoff und keine spezifische Therapie, die Behandlung erfolgt durch Bekämpfung der Symptome.
Wie kann ich einer Ansteckung vorbeugen?
So beugen Sie der Krankheit am besten vor und verhindern, dass Sie oder von Ihnen Betreute sich mit dem Coronavirus anstecken:
- Waschen Sie sich mehrmals täglich (und speziell nachdem sie außer Haus waren und zum Beispiel Türklinken oder andere Gegenstände berührt haben) die Hände mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel und zwar gründlich etwa eine halbe Minute lang.
- Verzichten Sie auf das Händeschütteln sowie andere Begrüßungsrituale, bei denen Sie andere berühren („Begrüßungsbussi“).
- Vermeiden Sie direkten Kontakt zu infektiösen bzw. erkrankten Menschen, halten Sie Abstand.
- Meiden Sie Menschenansammlungen.
- Reisen Sie nicht in besonders stark betroffene Gebiete, beachten Sie die Reisewarnungen und halten Sie sich an die Empfehlungen der Behörden.
- Bedecken Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch und nicht mit den Händen, um andere nicht zu gefährden.
- Entsorgen Sie Taschentücher sofort.
Was soll ich bei Verdacht auf eine Corona-Infektion machen?
Haben Sie den Verdacht, dass Sie oder eine von Ihnen betreute Person sich mit dem Coronavirus angesteckt hat und zeigen Sie oder die betreute Person entsprechende Symptome, bitte nicht den Wohnbereich verlassen und nicht selbstständig in eine Ordination oder eine Ambulanz gehen, sondern die Gesundheits-Telefonhotline 1450 anrufen. Ein mobiles Team kommt in der Folge zu Ihnen, um einen Test zu machen.
Weisen Sie oder die von Ihnen betreute Person allerdings dramatische Krankheitssymptome auf, wenden Sie sich an die Rettungs-Notrufnummer 144.
Verständigen Sie telefonisch auch die Angehörigen!
Werden meine Angehörigen weiter betreut?
Näheres siehe – Link WKO
Wo kann ich mich melden wenn ich fragen zum Coronavirus habe?
Beratung per Hotline
Am Corona-Virus erkrankte Menschen sollen das Haus nicht verlassen,
damit sie das Virus nicht weiter verbreiten.
Die Symptome, also die Anzeichen für die Erkrankung,
sind ähnlich wie bei einer Grippe:
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit,
wenn man also oft und schnell atmen muss - Andere Atembeschwerden
Es gibt Beratung per Telefon,
damit erkrankte Menschen nicht das Haus verlassen müssen:
Gesundheits-Telefon: 1450
Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.
Hotline Corona-Virus: 0800 555 621
an allen 7 Wochentagen, von 0 bis 24 Uhr
Expertinnen und Experten beantworten alle Fragen zum Corona-Virus.
Zum Beispiel erklären sie,
wie sich das Virus überträgt und
wie man am besten eine Ansteckung verhindern kann.
Oder was man tun muss,
wenn man glaubt, dass man sich angesteckt hat.
Pflichtquarantäne in der Slowakei
Allen Personen mit Dauer-Wohnsitz oder Temporär-Wohnsitz in der Slowakei, Personen die länger als 90 Tage in der Slowakei leben oder die in der Slowakei angestellt sind und nach dem 13.03.2020 ab 7.00 Uhr aus Ausland zurückkehren, inklusive Personen, wird angeordnet, dass sie unmittelbar nach der Rückkehr in die Slowakei dies telefonisch oder elektronisch dem zuständigen Arzt im Bereich allgemeine Medizin mitteilen, der sie üblicherweise ärztlich behandelt (bzw. bei Kindern den zuständigen Kinderarzt).
Wie sind die aktuellen Bestimmungen zur Einreise rumänischer und bulgarischer Betreuerinnen?
Für die Einreise auf dem Landweg genügt ein negativer PCR-Test aus dem Heimatland, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ebenso muss ein ärztliches Zeugnis in Deutsch und Englisch vorgelegt werden.
Müssen rumänische und bulgarische Betreuerinnen in eine zehntägige Quarantäne?
Wenn der PCR-Test und das ärztliche Zeugnis vorliegen, ist eine zehntägige Quarantäne nicht notwendig. Die Betreuerin kann sofort bei der Familie anfangen zu arbeiten.
Was ist zu tun, wenn der PCR-Test und das ärztliche Zeugnis nicht vorliegen?
Wenn die Betreuerin direkt aus Rumänien oder Bulgarien, d.h. per Flug, kommt, dann muss sie sofort in eine zehntägige Quarantäne und kann sich dort binnen 48 Stunden mittels eines PCR-Tests testen lassen. Ist dieser negativ, ist die Fortsetzung der Quarantäne nicht notwendig.
Welche Regelungen gelten für Busfahrer, die die Betreuerinnen nach Österreich bringen?
Für Busfahrer aus Rumänien oder Bulgarien gelten die gleichen Regelungen wie für Betreuerinnen aus diesen Ländern.
Covid-19 Handlungsempfehlung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat Handlungsempfehlungen für Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung herausgegeben. Hier können Sie die Handlungsempfehlungen einsehen und herunterladen:
- WKÖ Fachgruppe Personenberatung & Personenbetreuung – Landingpage zu Covid-19: https://www.daheimbetreut.at/de/coronavirus
- AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit): https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus//
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK): https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/coronavirus
- Aktuelle Informationen des Bundsministeriums: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html
Das unten stehende Informationsblatt können Sie auch gerne herunterladen.