Der Covid-19-Faktencheck

Wie reagiert die Fachgruppe der Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Niederösterreich auf Covid-19? Um Falschinformationen oder widersprüchlichen Behauptungen engegenzusteuern, gibt es diesen Faktencheck. Wir informieren Sie darin wahrheitsgemäß und zeitnah über aktuelle Abläufe, die in Zusammenhang mit der Fachgruppe und Covid-19 erfolgen.

FAKT 7 zur Umsetzung des Härtefallfonds

Behauptung: Die Fachgruppe der Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Niederösterreich zwingt die Personenbetreuerinnen zu einer österreichischen Bankverbindung, um vom Härtefallfonds zu profitieren.

Fakt: Die Richtlinien zum Erhalt von Zahlungen aus dem Härtefallfonds wurden von der Bundesregierung erlassen. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich wurde nur mit der der operativen Durchführung beauftragt. Sie hat jedoch nicht die Befugnis diese Richtlinien zu ändern, das ist nur seitens des Gesetzgebers möglich.

Fakt zuletzt aktualisiert am 23.04.2020

FAKT 6 zur freiwilligen Einreise nach Österreich

Behauptung: Die Personenbetreuerinnen wurden gezwungen nach Österreich zu kommen und in Quarantäne zu gehen.

Fakt: Alle Personenbetreuerinnen wurden eingeladen, nach Österreich zu kommen. Sie wurden vorher darüber informiert, dass sie nach der Einreise 14 Tage in Quarantäne müssen und Flug, Kost und Logis übernommen werden. Jede Betreuerin hat für sich entschieden, ob sie das möchte und ist freiwillig nach Österreich gekommen. Es ist nicht im Verantwortungsbereich der Fachgruppe der Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Niederösterreich, während einer Quarantäne Honorare zu bezahlen. Für jede/n Selbständige/n in Österreich gilt, dass im Krankheits- bzw. bei Honorarausfall kein Förderanspruch durch die Wirtschaftskammer entsteht. 

Fakt zuletzt aktualisiert am 23.04.2020

FAKT 5 zur Förderung von Betreuerinnen

Behauptung: Die Fachgruppe der Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Niederösterreich fördert nur Vermittlungsagenturen, aber nicht Personenbetreuerinnen.

Fakt: Alle Fördermaßnahmen zielen immer direkt auf die Personenbetreuerinnen ab (Unterstützung bei den Quarantäne-Kosten, Übernahme von Flugkosten durch das Land NÖ etc.). Davon profitiert nicht die Agentur, sondern die Personenbetreuerin selbst.

Fakt zuletzt aktualisiert am 23.04.2020

FAKT 4 zu Sicherheitsabständen bei Flügen

Behauptung: Die Wirtschaftskammer hat dafür zu sorgen, dass bei den Sonderflügen bzw. geplanten Sonderzügen die Sicherheitsvorkehrungen und -abstände eingehalten werden.

Fakt: Jeder oder jede, die von diesen Maßnahmen profitiert, muss eigenverantwortlich agieren und dafür sorgen, dass er oder sie sich und andere nicht gefährdet. Es obliegt nicht der Wirtschaftskammer Niederösterreich das Einhalten von behördlich angeordneten Maßnahmen zu überwachen.

Fakt zuletzt aktualisiert am 23.04.2020

FAKT 3 zu entzogenen Pässen

Behauptung: Den eingeflogenen Rumäninnen wurde von der Wirtschaftskammer NÖ die Pässe abgenommen.

Fakt: Im Rahmen des üblichen Check-In Prozesses wurden die Zimmerkarten im Tausch gegen den Pass ausgehändigt. Das ist ein international gängiger Vorgang bei touristischen Buchungen. Die Pässe lagen während der gesamten Aufenthaltszeit zur freien Verfügung im Hotel auf. Wenn eine Betreuerin das Hotel vorzeitig, d.h. vor der geplanten Abreise, verlassen wollte, so war – und ist – das Hotel seitens der Gesundheitsbehörde dazu verpflichtet und angewiesen, letztere darüber zu informieren. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich – und somit auch die Fachgruppe der Personenberatung und Personenbetreuung – war zu keinem Zeitpunkt mit diesem Prozess beauftragt oder darin involviert.

Fakt zuletzt aktualisiert am 23.04.2020

FAKT 2 zu Insider-Informationen

Behauptung: Es gab schon zuvor Insiderinformationen zu einer „Rückholaktion“, die dann durch das Umbuchen dieser Plätze aufgeflogen ist.

Fakt: Sämtliche Informationen, Betreuerinnen nach Österreich zu bringen, wurden in einem Minutenprotokoll dokumentiert. Es gab keine Bevorzugung.

Fakt zuletzt aktualisiert am 21.04.2020

FAKT 1 zu Sonderflügen nach Österreich

Behauptung: Die Plätze in den Sonderflügen wurden an 8 Agenturen vergeben, die davon schon vorher wussten.

Fakt: Alle Agenturen in NÖ wurden zur gleichen Zeit davon in Kenntnis gesetzt, dass es diese Möglichkeit gibt, das Prinzip dafür lautete „First come – first serve“.

Fakt zuletzt aktualisiert am 21.04.2020

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