Glossar
24-STUNDEN-BETREUUNG
24-Stunden-Betreuung bedeutet eine rund-um-die-Uhr Betreuung durch eine Personenbetreuerin. Aufgrund der Betreuungsintensität und -belastung erfolgt ein Betreuungs- Turnus von zwei Wochen. Danach wird die Personenbetreuungskraft durch eine andere ersetzt, die die Betreuung für die nächsten zwei Wochen übernimmt.
ALTENHEIM
Allgemeinsprachlich wird Altenheim als Bezeichnung des Oberbegriffs für jede Form der stationären Fremdversorgung im hohen Alter gebraucht. Fachsprachlich ist das Altenheim dagegen das mittlere Glied zwischen Altenwohnheim und Altenpflegeheim in einer nach dem Schweregrad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit der Bewohner differenzierenden Dreigliedrigkeit stationärer Altenpflegeeinrichtungen.
ALTENPFLEGE
Altenpflege umfasst die pflegerische Betreuung, Beratung und Begleitung von alten Menschen. Sie befasst sich mit Pflege und Mitwirkung bei der Behandlung und Rehabilitation kranker, pflegebedürftiger und behinderter alter Menschen; Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte; Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten; Gesundheitspflege, Krankenpflege und Ausführung ärztlicher Verordnungen; Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychatrischer Rehabilitationskonzepte; Gesundheitsvorsorge einschließlich Ernährungsberatung; Begleitung Schwerkranker und Sterbender; Anregung und Anleitung zu Hilfen durch Familie und Nachbarschaft; Freizeitgestaltung und Ausrichtung von Gemeinschaftsveranstaltungen.ALTENPFLEGE
ALTERSKRANKHEITEN
Unter „Alterskrankheiten“ versteht die Medizin körperliche und seelische Beeinträchtigungen, die vor allem im höheren Lebensalter auftreten. Diese Krankheiten sind zudem häufig nur schwer oder nicht heilbar. Das liegt unter anderem daran, dass sich im Alter die Teilungs- und Regenerationsfähigkeit der Körperzellen vermindert. Zu den häufigsten Krankheiten zählen Alzheimer/Demenz, Depression, Arthrose, Osteoporose, Diabetes, Rheuma, Herzinfarkt, Schlaganfall, Trübung der Augenlinse, Bluthochdruck, chronische Bronchitis, Lungenerkrankungen etc.
ALTERSSOZIOLOGIE
Die Alterssoziologie erforscht die soziale Lage älterer Menschen. Sie untersucht ihr Selbstverständnis und ihreLebenssituation sowie die gesellschaftlichen Einflüsse und Veränderungen, denen sie täglich ausgesetzt sind. Dazu zählen die Arbeits-, Familien- und Wohnsituation sowie die Freizeitgestaltung. Die Ergebnisse und Erkenntnisse dienen einerseits als Basis für sozialpolitische Möglichkeiten, um die Betreuung und Versorgung alter Menschen in der Gesellschaft zu optimieren und andererseits, um Konzepte zur Befriedigung der Bedürfnisse des alten Menschen zu entwerfen.
ALZHEIMER
„Der Alzheimer“ zählt zur häufigsten Form der Demenzerkrankungen und ist nach dem Arzt Alois Alzheimer benannt, der sie im Jahr 1906 erstmals beschrieb, nachdem er im Gehirn einer verstorbenen Patientin charakteristische Veränderungen festgestellt hatte. Bei dieser Krankheit gehen in bestimmten Bereichen des Gehirns durch Störungen des Gleichgewichts des Botenstoffs Glutamat Nervenzellen zugrunde. Man spricht auch von einer neurodegenerativen Demenz. Die Alzheimer-Demenz zählt zu den sogenannten primären Demenzen und ist nach dem aktuellen Wissenstand nicht reversibel.
AMBULANTE BETREUUNG
Zu den mobilen und ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten zählen beispielsweise Heimhilfe, Hauskrankenpflege oder auch „Essen auf Rädern“. Die betreffenden Betreuungskräfte kommen nur für eine kurze Dauer während des Tages und wohnen nicht bei der betreuungsbedürftigen Person.
BETREUTES WOHNEN
Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Eine besondere Ausprägung ist das Betreute Wohnen für ältere Menschen, die nicht zwangsläufig einen ausgeprägten Hilfe-, Betreuungs- und/oder Pflegebedarf haben, jedoch in einer Wohnanlage wohnen wollen. Diese Senioren-Wohngemeinschaft bietet neben barrierefreiem Wohnraum eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und sogenannter niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen, die das selbständige Leben im Alter wenn nicht ermöglichen, so doch jedenfalls erleichtern.BETREUTES WOHNEN
CASE- UND CARE MANAGEMENT
Aus Sicht der Österreichischen Gesellschaft für Care und Case Management (ÖGCC) ist Case Management ein Handlungsansatz, der sich vor allem dadurch auszeichnet, dass möglichst entlang eines gesamten Krankheits- oder Betreuungsverlaufes eines Patienten oder Klienten und quer zu den Grenzen von Versorgungseinrichtungen und –sektoren sowie Professionen ein maßgeschneidertes Versorgungspaket erhoben, geplant, implementiert, koordiniert und evaluiert werden soll.
DEMENZ
Demenz ist der Oberbegriff für Erkrankungsbilder, die mit einem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen und die dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Bei Vorliegen einer Demenz kommt es zum Abbau kognitiver, emotionaler und sozialer Fähigkeiten, der zu einer Beeinträchtigung von sozialen und beruflichen Funktionen führt. Vor allem ist das Kurzzeitgedächtnis, das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik, und bei einigen Formen auch die Persönlichkeit betroffen.
ERNÄHRUNGSBERATUNG
Eine Ernährungsberatung vermittelt Informationen über ernährungsphysiologische, biochemische und allergologische Zusammenhänge der Ernährung und beinhaltet Beratung zur Lebensmittelstruktur, deren Herstellungsprozessen und gegebenenfalls auch zu Themen wie Essverhalten, Lebensführung, Körperbewusstsein und Sport
ERSATZPFLEGE
Pflegende Angehörige können für eine Auszeit Ersatzpflege organisieren und dafür eine Zuwendung zu den Kosten gewährt bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass der pflegebedürftige Mensch von einem nahen Angehörigen seit mindestens einem Jahr überwiegend gepflegt wird. Gründe, aus denen die Erbringung der Pflegeleistung vorübergehend nicht möglich ist, sind Krankheit, Urlaub oder sonstige wichtige Gründe. Die zuständige Stelle ist das Sozialministeriumservice.
FALLMANAGEMENT
Fallmanagement bezeichnet ein Ablaufschema in der Sozialarbeit und bedeutet Optimierung der Hilfe im konkreten Fall. Ziel ist eine wohl organisierte und bedarfsgerecht auf den einzelnen Fall zugeschnitte Hilfeleistung, in welcher der Versorgungsbedarf eines Klienten oder Patienten erbracht wird. Dabei wird als Leistung die gesamte Unterstützung sowohl über einen definierten Zeitraum als auch quer zu bestehenden Grenzen von Einrichtungen, Dienstleistungen, Ämtern und Zuständigkeiten geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert. Das Fallmanagement ergänzt das Systemmanagement, welches nicht auf den einzelnen Fall bezogen wird, sondern auf die an der Versorgung beteiligten Einrichtungen der Versorgungssysteme im Zusammenhang der sozialen Sicherungssysteme.
FALLMANAGER
Der Fallmanager arbeitet in der Verwaltung an der Fortführung der Betreuung von Menschen in einem sozialen Zusammenhang. Generell erledigt der Fallmanager administrative Aufgaben im Interesse des Leistungsträgers oder des Kostenträgers als dessen Agent und für einen einzelnen Fall. Der Fallmanager ist damit kein Interessenvertreter des versicherten Klienten oder Patienten, sondern dessen betreuender Sozialeinrichtung oder Klinik.
GERIATRIE
Gemäß WHO-Definition von 1989 ist die Geriatrie der Zweig der Medizin, der sich mit der Gesundheit im Alter sowie den präventiven, klinischen, rehabilitativen und sozialen Aspekten von Krankheiten beim älteren Menschen beschäftigt. Geriatrische Medizin berücksichtigt somit insbesondere die medizinischen und psychologischen sowie auch die sozialen Probleme des älteren Patienten. Diagnostik und ganzheitliche Therapie werden im Wissen um körperliche und psychische Veränderungen des alternden Menschen auf diesen individuell zugeschnitten. Ziel der ganzheitlichen Diagnose- und Therapiekonzepte ist die Wiederherstellung eines Höchstmaßes an Gesundheit und Wohlbefinden, an Selbstständigkeit, Mobilität sowie geistiger und körperlicher Vitalität.
GERIATRISCHER PATIENT
Der geriatrische Patient ist definiert durch sein höheres Lebensalter (70+), sein Leiden an mehreren Krankheiten (Mutlimorbidität), eine veränderte oft unspezifische klinische Symptomatik, einen verlängerten Krankheitsverlauf und eine verzögerte Genesung.
GERONTOLOGIE
Gerontologie ist die Wissenschaft vom Altern des Menschen. Sie untersucht das Älterwerden und Alt sein von Menschen und beschäftigt sich mit der Beschreibung, Erklärung und Modifikation von körperlichen, psychischen, sozialen, historischen und kulturellen Aspekten des Alterns und Alters, einschließlich der Analyse von alternsrelevanten und alternskonstituierenden Umwelten und sozialen Umwelten.
GERONTOPSYCHIATRIE
Gerontopsychiatrie beschäftigt sich mit älteren Menschen und ihren psychischen Erkrankungen, d. h. mit Menschen jenseits des 60. Lebensjahres. Manchmal wird die Grenze auch schon beim 55. Lebensjahr gezogen. Die Gerontopsychiatrie befasst sich insbesondere mit psychischen Erkrankungen, die typischerweise erst in dieser späten Lebensphase auftreten.
GERONTOPSYCHOLOGIE
Die Gerontopsychologie befasst sich mit dem Anteil des Erlebens und Verhaltens des Menschen, der dem Alterungsprozess zuzuschreiben ist, sowie auch mit dessen Beeinflussbarkeit. Sie ist als Teildisziplin sowohl der Psychologie als auch der Gerontologie zuzuordnen und ist ein relativ junges Gebiet der Entwicklungspsychologie.
HAUSBETREUUNGSGESETZ
Das Hausbetreuungsgesetz gilt in Österreich für pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe drei sowie für jene in Pflegestufe eins und zwei, die aufgrund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Angehörige oder PersonenbetreuerInnen brauchen. Damit soll es auch eine öffentliche Förderung der Betreuung daheim ab Pflegestufe drei geben. Das Hausbetreuungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2007 ist ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz, kurz: HBeG). Es trat am 1. Juli 2007 in Kraft. Die daraus entstehenden Kosten teilen sich Bundesländer und Bund.
HEIMHILFE
Heimhilfen übernehmen stundenweise Aufgaben der Haushaltsführung. Sie sind nicht ausschließlich im Zuhause der betreuungsbedürftigen Personen tätig, sondern arbeiten häufig auch in Pflege-und Wohnheimen und kümmern sich somit um mehrere Personen gleichzeitig.
KRANKENPFLEGERIN
KrankenpflegerIn ist ein Gesundheitsfachberuf. Er umfasst die eigenständige Pflege, Beobachtung, Betreuung und Beratung von Patienten und Pflegebedürftigen in einem stationären oder ambulanten Umfeld sowie die Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen. Zu den Aufgaben gehören auch die Durchführung ärztlicher Anordnungen und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen. KrankenpflegerInnen sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Ihre Tätigkeiten sind daher im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz definiert.
KURZZEITPFLEGE
Betreuungsbedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, können bei deren vorübergehender Abwesenheit – etwa aufgrund eines Urlaubes – in einer stationären Einrichtung betreut werden. Dies dient auch dazu, pflegende Angehörige zu entlasten.
LEBENS- UND SOZIALBERATUNG
Lebensberatung ist die professionelle Beratung und Begleitung in verschiedenen Bereichen des Lebens. Sie unterteilt sich in Ernährungsberatung, sportwissenschaftliche Beratung und psychosoziale Beratung. Das Themenspektrum reicht von Ernährungsberatung über Coaching, Mediation, Persönlichkeitsentwicklung, Familienberatung, Stress- und Burn-out-Prophylaxe, Mobbing, Supervision bis hin zur sportwissenschaftlichen Beratung. Während die Psychotherapie als Krankenbehandlung verstanden wird, widmet sich Lebensberatung den Bereichen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitserhaltung und begleitet bei der Lösung von individuellen Problemen.
LEBENSBERATUNG IM ALTER
Lebens-und Sozialberatung im Alter befasst sich mit spezifischen Lebenssituationen von älteren Menschen. Diese betreffen die älteren Personen selbst, aber auch deren Angehörige. Zu den Beratungsthemen der älteren Menschen zählen Verlust vertrauter Rollen – z.B. Ausscheiden aus dem Berufsleben -, Abschied von Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Konflikte in der Familie, einer Partnerschaft, Tod von nahestehenden Menschen, wachsende Unsicherheit bzgl. der Wohnsituation. Themen, zu denen Angehörige beraten werden, sind beispielsweise familiäre Konflikte durch schwierige Pflegesituationen, Erschöpfung und Überlastung durch Pflege und Betreuung, Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, Ängste und Unsicherheiten hinsichtlich altersbedingter Veränderungen.
MEHR-GENERATIONEN-HAUS
Ein Mehr-Generationen-Haus ist eine generationenübergreifende Haus- oder Wohngemeinschaft, die als langfristig angelegte Lebensform für das freiwillige Zusammenleben mehrerer unabhängiger und verschieden alter Personen in einer sehr großen Wohnung oder einem Haus gewählt wurde. Es handelt sich dabei in der Regel um mindestens zwei separate Wohneinheiten. Allgemeine Räume wie Bad, Sauna, Gemeinschaftsküche, Hobbyräume, Atelier, Gästezimmer, evtl. Wohnzimmer und Gartenflächen werden dabei nach vereinbarten Regeln gemeinsam genutzt. Der Begriff wird nicht einheitlich verwendet. Es kann sich dabei um eine reine Wohn- oder Zweckgemeinschaft handeln, bis hin zu einer Form des Zusammenlebens von gemeinsam wirtschaftenden nicht verwandten Personen, um so den einzelnen und gemeinsamen Lebensunterhalt zu sichern.
MULTIMORBIDITÄT
Multimorbidität bezeichnet das gleichzeitige Bestehen mehrerer Krankheiten bei einer einzelnen, meist älteren Person.
OSTEOPOROSE
Osteoporose ist eine häufige Alterserkrankung und wird allgemeinsprachlich auch als Knochenschwund bezeichnet. Es handelt sich um eine chronische Erkrankung der Knochen, bei der das Verhältnis von Knochenaufbau und Knochenabbau sowie Knochendichte und Knochenqualität gestört ist. Durch die Zerstörung der knöchernen Mikroarchitektur wird die Knochenstruktur porös und fragil. Das lässt den Knochen an typischen Stellen wie der Hüfte, der Wirbelsäule oder dem Unterarm oft schon unter dem Einfluss von Alltagskräften brechen, die ansonsten unbeschadet toleriert werden und die der Knochen eigentlich tragen sollte.
PERSONENAKADEMIE
Fort-und Weiterbildungsakademie für PersonenbetreuerInnen der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammern Niederösterreichund Wien. Ziel ist, PersonebetreuerInnen durch ein breites Angebot an Fort-und Weiterbildungen zusätzliche Qualifikationen zu ermöglichen.
PERSONENBETREUERIN
Offizielle Berufsbezeichnung von Personen, die sich der Pflege und Betreuung von vorwiegend älteren Menschen widmen. Sie übernehmen alltägliche Aufgaben, unterstützen in der Lebensführung und übernehmen auch Gesellschafter-Funkionen. Die PersonenbetreuerInnen müssen entweder eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines Heimhelfers bzw. einer Heimhelferin entspricht, nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben.
PFLEGE UND BETREUUNG
Pflege und Betreuuung sind fester Bestandteil der österreichischen Sozialpolitik. Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen. Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.
PFLEGE ZUHAUSE
Die Pflege und Betreuung betreuungsbedürftiger – meist älterer – Menschen erfolgt in den eigenen vier Wänden. Die Betreuung wird entweder von Familienangehörigen oder von Personenbetreuungskräften übernommen.
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung ihren Alltag dauerhaft nicht selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Desto mehr Hilfsbedarf im Alltag besteht, umso höher ist der Anspruch auf Pflegeleistungen. Der Gesetzgeber hat die „Verrichtungen im täglichen Leben“, die zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit relevant sind, genau definiert.
PFLEGEFONDS
Der Pflegefonds ist beim Sozialministerium eingerichtet und wird gemeinsam mit dem Finanzministerium verwaltet. Er ist ein Zweckzuschuss an die Länder und dient der Sicherung und dem bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege. Er unterstützt die Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Versorgung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen mit bedürfnisorientierten und leistbaren Betreuungs- und Pflegedienstleistungen. Die Mittel dafür werden zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den Ländern und Gemeinden aufgebracht. Der Pflegefonds ist aktuell bis 2021 gesichert und mit jährlich 350 Millionen Euro dotiert, die schrittweise auf 417 Millionen aufgestockt werden.
PFLEGEFONDSGESETZ
Das Pflegefondsgesetz, kurz PFG, ist das Bundesgesetz, mit dem der Pflegefonds eingerichtet wird. Mit der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Novelle zum PFG ist neben der Weiterdotierung des Pflegefonds für die Jahre 2017-2021 auch ein Ausgabenpfad im Bereich der Langzeitpflege eingeführt worden.
PFLEGEGELD
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes für Menschen, die Pflege oder Betreuung benötigen. Pflege- bzw. betreuungsbedürftigen Menschen soll damit ein weitgehend selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden: unabhängig und mit langem Verbleib in der gewohnten Umgebung bzw. in den eigenen vier Wänden.
PFLEGEHEIM
Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauerhafte und anhaltende Unterbringung, in einigen Pflegeheimen wird zusätzlich zeitlich befristete Kurzzeitpflege angeboten. Gründe für die Aufnahme in ein Pflegeheim sind das Altern, eine schwere chronische Krankheit oder eine Schwerstbehinderung.
PFLEGEKARENZ
Pflegekarenz ist die vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung bei Entfall des Entgelts für die Pflege und/oder Betreuung naher Angehöriger. Dazu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann Pflegekarenz für einen Zeitraum von mindestens einem Monat und maximal bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Voraussetzungen für die Pflegekarenz: Der pflegebedürftige Angehörige muss zumindest Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 (bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Pflegestufe 1 ausreichend) oder nachweislich an Demenz leiden und zumindest Pflegegeld der Pfleggeldstufe 1 beziehen.
PFLEGEKONZEPT
Ein Pflegekonzept ist Voraussetzung für eine systematische, fundierte und effektive Pflege. Häufig werden unter diesem Begriff die verschiedenen Merkmale der professionellen Pflege zusammengefasst und inhaltlich an das Pflegemodell angepasst, das der jeweilige Pflege-Anbieter für sich gewählt hat.
PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Pflegende Angehörige sind Personen aus der Familie, Freunde, Bekannte und Nachbarn eines pflegebedürftigen Menschen, die diesen Menschen ganz oder teilweise pflegen und betreuen. Die größte Personengruppe sind erwachsene Kinder, die ihre Eltern betreuen und pflegen, gefolgt von Eheleuten für ihren Partner, gefolgt von Eltern für ihre Kinder. Die Pflegetätigkeit von Angehörigen für ihre pflegebedürftigen Mitmenschen, auch kurz Laienpflege genannt, wird in der Wahrnehmung durch andere entweder als Selbstverständlichkeit abgetan oder, weil in der Wahrnehmung unangenehm, verdrängt. Sie baut auf Emotionen, Bindungen, Loyalität, Solidarität und moralische Verpflichtung.
PFLEGER
Verkürzte Bezeichnung für diplomierten Krankenpfleger. Oftmals wird der Begriff „PflegerIn“ auch umgangssprachlich für die Berufsgruppe der PersonenbetreuerInnen verwendet. Während ein (Kranken)Pfleger gesetzlich dem Kranken-und Gesundheitsgesetz unterliegt, sind Personenbetreuer gesetzlich dem Hausbetreuungsgesetz zugeordnet.
PFLEGEREGRESS
Pflegeregress ist bis heute Ländersache. Jedes Bundesland legt somit fest, in welchen Fällen sie auf Vermögen eines Pflegefalles – und seiner Familie – zurückgreifen. Das betrifft Barreserven genauso wie etwaigen Immobilienbesitz und andere Vermögenswerte. Beschränkungen gibt es nur dort, wo der Lebensunterhalt – etwa von anderen Angehörigen – in Gefahr ist. Kinder müssen – sofern nicht anders vereinbart – nicht aus dem laufenden Einkommen mitzahlen, Ehe- und Lebenspartner schon. Mit 2018 ist genau dieses Vorgehen per Verfassungsgesetz untersagt. Die Länder dürfen also nichts mehr für die Pflege verlangen. Betroffen sind ausschließlich Personen, die in staatlichen Pflegeeinrichtungen gepflegt werden, und ihre Angehörigen, Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Private Pflege, ob im Heim, mit Pflegehelferinnen oder durch Familienangehörige, ist davon nicht betroffen.
PFLEGERISCHE TÄTIGKEITEN
Die Grundpflege umfasst in erster Linie die pflegerischen Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Behandlungspflege im rechtlichen Sinne beinhaltet die an Pflegekräfte delegierten ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, aus pflegewissenschaftlicher Sicht die Mitwirkung bei ärztlicher Diagnostik und Therapie.
PFLEGESTUFE
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderung voraussichtlich für mindestens ein halbes Jahr ständiger Betreuung und Hilfe bedürfen, haben in Österreich Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt von der Pflegestufe ab. In Österreich gibt es derzeit sieben Pflegestufen (PS). Um in eine Pflegestufe eingereiht werden zu können, muss man die Anzahl der zu erwartenden Pflegestunden nachweisen können. Für PS1: über 65 Stunden; PS2 über 95 Stunden; PS3 über 120 Stunden; PS4 über 160 Stunden; PS5 über 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist; PS6 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist; PS7 über180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.
PFLEGETEILZEIT
Die Pflegeteilzeit ermöglicht die Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen durch Herabsetzung der wöchentlich vereinbarten Normalarbeitszeit. Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, die die den Beginn, die Dauer, das Ausmaß und die Lage der Teilzeitbeschäftigung regelt.
QUALITÄTSSIEGEL
Die Fachgruppe der Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Niederösterreich bietet ab 2018 selbständigen PersonenbetreuerInnen und Vermittlungsagenturen die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen. Das Gütesiegel für Vermittlungsagenturen kann ab Jänner 2018 erworben werden, die Zertifizierung für selbständige PersonenbetreuerInnen folgt im Frühjahr 2018 nach. Um das Qualitätssiegel führen zu dürfen, müssen klar definierte Qualitätsstandards erfüllt werden. Die Zertifizierung ist ein weiterer Beitrag für mehr Transparenz und Qualitätskontrolle des Berufsstandes der PersonenbetreuerInnen und der Organisation von Personenbetreuung.
SENIORENMANAGEMENT
Seniorenmanagement widmet sich der Organisation des Alltags älterer Menschen.
SOZIALBETREUUNGSBERUFEGESETZ
Ziel dieses Gesetzes ist die einheitliche Regelung der Sozialbetreuungsberufe. Es werden insbesondere die Berufsbilder, die Tätigkeitsbereiche, die Ausbildung sowie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnungen geregelt. Zu den Sozialbetreuungsberufen zählen HeimhelferInnen, Fach-SozialbetreuerInnen (Schwerpunkte: Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung) sowie Diplom-SozialbetreuerInnen (Schwerpunkte: Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit).
STUNDENWEISE BETREUUNG ZUHAUSE
Die stundeweise Betreuung durch PersonenbetreuerInnen versteht sich als ergänzende Betreuung. Sie umfasst Leistungen wie Hilfe und Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zum Arzt und bei Erledigungen, Spaziergänge und Bewegungsangebote, Unterstützung bei der Grundpflege, Betreuung bei körperlichen Einschränkungen, Freizeit- und Reisebegleitung.
SYSTEMMANAGEMENT
Systemmanagement ist ein Begriff aus der Sozialen Arbeit und gehört in den Bereich des Case und Care Management. Ziel des Systemmanagement ist die Optimierung der Versorgung im Zuständigkeitsbereich.
TÄTIGKEITEN DES ALLTAGS
Unter Tätigkeiten des Alltags versteht man Aufgaben der Haushalts- und der Lebensführung . Dazu zählen Einkaufen, Kochen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern), Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen; Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die betreute Person.
TEILSTATIONÄRE BETREUUNG
Zur teilstationären Betreuung werden die Tagespflege, die Kurzzeitpflege und die Übergangspflege gezählt. Bei der Tagespflege handelt es sich um Pflege während des Tages und sie wird von Pflegeheimen und Tagesstätten angeboten. Die Kurzzeitpflege ist die Möglichkeit für pflegebedürftige Menschen, sich während des Urlaubs, einer Kur etc. der pflegenden Angehörigen in formelle Pflege zu begeben. Die Übergangspflege stellt eine Pflegeform dar, die Personen, die aus einem Krankenhaus entlassen werden, die Möglichkeit bietet, eine Zeitlang in einem Pflegeheim zu bleiben, bis sie wieder zu Hause dauerhaft leben können. Sie hat rehabilitativen Charakter und kann bis zu 12 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
VALIDATION
Validation ist einerseits eine Methode, aber auch eine Haltung im Umgang mit Menschen mit Demenz, die vor allem in der Altenpflege, aber auch in der Sozialen Arbeit anzutreffen ist. Vor allem Lebens-und Sozialberater bieten Beratung und Counselling zu diesem Themengebiet an.