Schwarz weißes Bild, eine Dame die leicht lächelt und die Überschrift "Faire Honorierung für uns, 24h Betreuerinnen." Ein großer gelber Kreis mit Text: 9 Forderungen
Schwarz weißes Bild mit Dame, die leicht lächelt. Text in Weiß und Gelb: "Faire Honorierung für uns, 24h Betreuerinnen." Ein gelber großer Kreis, auf dem in schwarzer Schrift zu lesen ist: 9 Forderungen

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Was wir wollen

Die Plattform Personenbetreuung ist eine politisch unabhängige Gemeinschaft, die aus verschiedenen ExpertInnen besteht. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, die Personenbetreuung (im allgemeinen Sprachgebrauch „24-Stunden- Betreuung“) für die Zukunft abzusichern. Das bedeutet, dass es auch künftig faire und sichere Betreuung geben soll.

Wir möchten bestmögliche Unterstützung für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen bewahren und ausbauen.

Wer wir sind

An der Plattform Personenbetreuung nehmen aktuell VertreterInnen folgender Organisationen teil:

  • Fachgruppen der Personenbetreuung der WK Wien und Niederösterreich
  • Hilfswerk Österreich
  • Malteser Care
  • Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen (ÖQZ-24)
  • Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV)
  • Österreichische Bundesinteressengemeinschaft der Agenturen zur Organisation für Personenbetreuung (ÖBAP)
  • VertreterInnen aus Senioren- und Pensionistenorganisationen
  • Angehörige von betreuten KlientInnen.

Warum wir das wollen

Die Umsetzung unserer Forderungen ist notwendig, um die Personenbetreuung in Österreich in den nächsten Jahren sicherzustellen. Andernfalls werden Betreuungskräfte weiterhin ins besser zahlende Ausland abwandern, und neue BetreuerInnen werden fehlen. Viele Familien stehen dann vor fast unlösbaren Problemen. In Pflegeheimen gibt es aufgrund von Personalmangel nur sehr wenige freie Plätze, bei mobilen Diensten sind die Wartelisten lang.

Unsere Forderungen

1

Förderung auf insgesamt 1.450 Euro erhöhen*

Erhöhung der Basisförderung von 800 Euro um zusätzliche Boni (siehe Punkt 2 und 3) –  für faire Honorare und die Einbindung von Fachpflege.

2

Grundlagen für faire Honorare schaffen (Bonus)

Fairnessbonus von durchschnittlich 365 Euro als zusätzliche Förderung, wenn die Betroffenen Mindesthonorare an Betreuungskräfte zahlen (abhängig von den Pflegegeldstufen).

3

Begleitung durch Fachpflege fördern (Bonus)

Qualitätsbonus von durchschnittlich 285 Euro für die Einbindung von diplomierten Pflegefachkräften (abhängig von den Pflegegeldstufen) – für eine sichere und hochwertige Betreuung.

4

Vermittlungsagenturen zur Einbindung der Fachpflege verpflichten

Gesetzliche Pflicht für alle Agenturen, diplomierte Pflegefachkräfte in die Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung einzubinden (nach Einführung eines entsprechenden Fördersystems – siehe Qualitätsbonus, Punkt 3).

5

Qualitätszertifikat ÖQZ-24 weiter ausbauen

Weiterentwicklung des Qualitätszertifikats für Vermittlungsagenturen (2019). So wird sichergestellt, dass Fachpflege eingebunden wird und bestimmte Qualitätsstandards für Betroffene und Betreuungskräfte erfüllt werden.

6

Einkommensgrenze für Förderzugang anpassen

Anhebung der Einkommensgrenze von 2.500 Euro auf 3.500 Euro, da sie seit Einführung nie angepasst wurde. So wird verhindert, dass immer mehr Betroffene von der Förderung ausgeschlossen werden.

7

Wert der Förderung trotz Inflation erhalten

Jährliche Anpassung der Förderelemente (Bundes- und eventuell Landesförderungen, Fairnessbonus, Qualitätsbonus, Einkommensgrenzen), um steigenden Kosten entgegenzuwirken.

8

Unterstützung aus der Sozialhilfe neu ordnen

Einheitliche Regelung der Sozialhilfezuschüsse für die Kosten der 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern. Ziel ist, dass die Kosten auch bis zur Höhe einer stationären Unterbringung übernommen werden (bei gegebenen Voraussetzungen).

9

Betreuungskräfte aus Drittstaaten nicht weiter ausschließen

Möglichkeit für Betreuungskräfte aus Ländern außerhalb der EU (wie Serbien oder Bosnien), hierzulande ein Gewerbe anzumelden, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden.

*Wenn nachgewiesen wird, dass die festgelegten Boni für die Fachpflege (siehe Punkt 3) und Mindesthonorare für Betreuungskräfte (siehe Punkt 2) verwendet werden, beträgt die Gesamtförderung im Durchschnitt 1.450 Euro. Das setzt sich zusammen aus der aktuellen Basisförderung von 800 Euro plus einem durchschnittlichen Qualitätsbonus von 285 Euro und einem durchschnittlichen Fairnessbonus von 365 Euro.

1

Förderung auf insgesamt 1.450 Euro erhöhen*

Erhöhung der Basisförderung von 800 Euro um zusätzliche Boni (siehe Punkt 2 und 3) –  für faire Honorare und die Einbindung von Fachpflege.

2

Grundlagen für faire Honorare schaffen (Bonus)

Fairnessbonus von durchschnittlich 365 Euro als zusätzliche Förderung, wenn die Betroffenen Mindesthonorare an Betreuungskräfte zahlen (abhängig von den Pflegegeldstufen).

3

Begleitung durch Fachpflege fördern (Bonus)

Qualitätsbonus von durchschnittlich 285 Euro für die Einbindung von diplomierten Pflegefachkräften (abhängig von den Pflegegeldstufen) – für eine sichere und hochwertige Betreuung. 

4

Vermittlungsagenturen zur Einbindung der Fachpflege verpflichten

Gesetzliche Pflicht für alle Agenturen, diplomierte Pflegefachkräfte in die Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung einzubinden (nach Einführung eines entsprechenden Fördersystems – siehe Qualitätsbonus, Punkt 3). 

5

Qualitätszertifikat ÖQZ-24 weiter ausbauen

Weiterentwicklung des Qualitätszertifikats für Vermittlungsagenturen (2019). So wird sichergestellt, dass Fachpflege eingebunden wird und bestimmte Qualitätsstandards für Betroffene und Betreuungskräfte erfüllt werden.

6

Einkommensgrenze für Förderzugang anpassen

Anhebung der Einkommensgrenze von 2.500 Euro auf 3.500 Euro, da sie seit Einführung nie angepasst wurde. So wird verhindert, dass immer mehr Betroffene von der Förderung ausgeschlossen werden.

7

Einkommensgrenze für Förderzugang anpassen

Jährliche Anpassung der Förderelemente (Bundes- und eventuell Landesförderungen, Fairnessbonus, Qualitätsbonus, Einkommensgrenzen), um steigenden Kosten entgegenzuwirken. 

8

Unterstützung aus der Sozialhilfe neu ordnen

Einheitliche Regelung der Sozialhilfezuschüsse für die Kosten der 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern. Ziel ist, dass die Kosten auch bis zur Höhe einer stationären Unterbringung übernommen werden (bei gegebenen Voraussetzungen).

9

Betreuungskräfte aus Drittstaaten nicht weiter ausschließen

Einheitliche Regelung der Sozialhilfezuschüsse für die Kosten der 24-Stunden-Betreuung in den Bundesländern. Ziel ist, dass die Kosten auch bis zur Höhe einer stationären Unterbringung übernommen werden (bei gegebenen Voraussetzungen).

Unser Video

Unser Folder

Wer wir sind, was wir wollen und warum das so wichtig ist.

In unserem Folder finden Sie noch einmal alle Informationen im Detail. Gemeinsam können wir etwas verändern.